KfW Wärmepumpen-Förderung 2026
Bis zu 70% vom Staat

Wärmepumpen-Förderung 2026

Nutzen Sie die staatliche Förderung für Ihren Heizungstausch. Bis zu 70% der Kosten werden bezuschusst – wir übernehmen den kompletten Förderantrag für Sie.

Max. 21.000 € Zuschuss
Antrag inklusive
Fördergarantie
21.000 €
max. Zuschuss
70%
max. Förderquote
100%
Antragsservice
Garantiert
Förderung

Wichtig: Antrag nach Auftrag, aber vor Beginn der Maßnahme!

Der Förderantrag wird NACH Beauftragung des Fachunternehmens gestellt, aber die Installation darf erst nach Erhalt der KfW-Eingangsbestätigung beginnen. Wir koordinieren alles für Sie.

Neu 2026

Änderungen bei der KfW-Förderung 2026

Die Förderstruktur bleibt weitgehend unverändert, aber für Luft-Wasser-Wärmepumpen gelten neue Schallschutz-Anforderungen.

Neue Schallschutz-Anforderung

Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen ab 2026 mindestens 10 dB unter den EU-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein.

Geräte am Markt erfüllen dies meist bereits
Fördert leisere Nachbarschaftsbeziehungen
Wir setzen nur geprüfte Geräte ein

KfW 273 Ergänzungskredit

Zinsgünstiges Darlehen für den Eigenanteil – bis zu 120.000 € pro Wohneinheit.

Aktueller Zinssatz (02/2026)~3–4 % eff.
Kombinierbar mitKfW 458 Zuschuss
Einkommensbonus (bis 90.000 €)Sonderzins

Typische Bearbeitungszeiten bei der KfW

Sofort
Antragbestätigung per E-Mail
1–2 Wochen
Förderzusage
4–6 Wochen
Auszahlung nach Umsetzung
Förderkomponenten

So setzt sich Ihre Förderung zusammen

Kombinieren Sie die verschiedenen Förderkomponenten für maximale Ersparnis.

30%

Grundförderung

Grundförderung für alle selbstnutzenden Eigentümer

Voraussetzungen

  • Selbstnutzende Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern
  • Gebäude mindestens 5 Jahre alt
  • Antragstellung VOR Beginn der Maßnahme
  • Durchführung durch Fachunternehmen

Förderfähig

  • Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
  • Einschließlich Erschließung der Wärmequelle
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen
  • Fachplanung und Baubegleitung
+20%

Klimageschwindigkeits-Bonus

Bei Austausch einer fossilen Heizung (bis Ende 2028)

Voraussetzungen

  • Austausch einer funktionsfähigen fossilen Heizung
  • Öl-/Kohle-/Nachtspeicherheizung: jedes Alter
  • Gas-/Biomasseheizung: mind. 20 Jahre alt
  • Ab 2029 sinkt der Bonus alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte

Förderfähig

  • Öl- und Kohleheizungen jeder Art
  • Gasetagen- und Gasraumheizungen
  • Gas-/Biomasseheizungen älter als 20 Jahre
  • Nachtspeicherheizungen
+30%

Einkommens-Bonus

Für Haushalte mit geringerem Einkommen

Voraussetzungen

  • Zu versteuerndes Haushaltseinkommen max. 40.000 €/Jahr
  • Durchschnitt der letzten beiden Jahre
  • Nachweis durch Einkommensteuerbescheid
  • Selbstnutzung der Immobilie erforderlich

Förderfähig

  • Alle förderfähigen Wärmepumpen
  • Kombinierbar mit Grund- und Klimabonus
  • Max. 70% Gesamtförderung
  • Max. 21.000 € Förderbetrag
+5%

Effizienz-Bonus

Für besonders effiziente Wärmepumpen

Voraussetzungen

  • Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (R290/Propan)
  • Oder: Erdwärme-Wärmepumpe (Sole-Wasser)
  • Oder: Grundwasser-Wärmepumpe (Wasser-Wasser)
  • Oder: Abwasser-Wärmepumpe

Förderfähig

  • Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärme)
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen (Grundwasser)
  • Luft-Wasser-WP mit Propan (R290)
  • Alle WP mit natürlichen Kältemitteln

Alle Boni kombinierbar – max. 70% Förderung

Grundförderung (30%) + Klimabonus (20%) + Einkommensbonus (30%) + Effizienzbonus (5%) = 85%, aber die Gesamtförderung ist auf max. 70% gedeckelt. Maximal 21.000 € Zuschuss (70% von 30.000 €).

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel: Maximale Förderung

Heizungstausch: Ölheizung → Luft-Wasser-Wärmepumpe mit R290

Investitionskosten Wärmepumpe28.000 €
Förderfähige Kosten (max. 30.000 €)28.000 €
Grundförderung (30%)- 8.400 €
Klimageschwindigkeits-Bonus (20%)- 5.600 €
Effizienz-Bonus für R290 (5%)- 1.400 €
Einkommens-Bonus (15%)*- 4.200 €
Sie zahlen= 8.400 €
19.600 € Förderung (70%)

* Einkommens-Bonus beträgt eigentlich 30%, wird aber auf 15% reduziert, da max. 70% Gesamtförderung (30%+20%+5%+15%=70%). Bei Investitionen über 30.000 € ist die max. Förderung 21.000 €.

Typische Fehler vermeiden

Warum viele die Förderung verpassen

Typische Fehler

  • Installation begonnen ohne KfW-Eingangsbestätigung – Ablehnung
  • Antrag gestellt ohne vorherige Beauftragung – formal falsch
  • Klimabonus nicht beantragt obwohl berechtigt – Geld verschenkt
  • Unvollständige Unterlagen führen zu Nachfragen und Verzögerungen

Mit unserer Unterstützung

  • Wir koordinieren Auftrag → Antrag → Eingangsbestätigung → Start
  • Alle Unterlagen werden von uns vorbereitet und eingereicht
  • Maximale Förderung durch optimale Kombination aller Boni
  • Fördergarantie: Bei Ablehnung durch unseren Fehler erstatten wir
Ablehnungsgründe

Typische Gründe für eine Ablehnung

Diese Fehler führen häufig zur Ablehnung – wir stellen sicher, dass keiner davon passiert.

Fehlende Unterlagen

Unvollständige Dokumentation oder fehlende Nachweise

JAZ unter 3,0

Die Jahresarbeitszahl muss mindestens 3,0 betragen

Gerät nicht gelistet

Wärmepumpe nicht auf der BAFA-Förderliste

Kein hydraulischer Abgleich

Nachweis des hydraulischen Abgleichs fehlt

Schallgrenzwert überschritten

Neu 2026: Luft-WP muss 10 dB unter EU-Grenzwert liegen

Alte Heizung nicht entsorgt

Für Klimabonus: fossile Heizung muss außer Betrieb sein

Mit uns auf der sicheren Seite

Wir prüfen alle Voraussetzungen vorab und stellen sicher, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt ist. Bei Ablehnung durch unseren Fehler erstatten wir unsere Beratungskosten.

Der Weg zur Förderung

In 5 Schritten zum Zuschuss

01

Kostenlose Beratung

Wir analysieren Ihr Gebäude, prüfen Ihre Fördermöglichkeiten und berechnen Ihre maximale Förderung.

02

Angebot & Liefer­ver­trag

Sie erhalten ein verbindliches Festpreis-Angebot. Nach Auftragserteilung erstellen wir den Liefervertrag.

03

Förderantrag

Wir stellen den Antrag bei der KfW für Sie. Nach Eingangsbestätigung (ca. 1-2 Wochen) kann begonnen werden.

04

Installation

Fachgerechte Montage durch unsere zertifizierten Installateure. Dauer: 2-4 Tage.

05

Verwendungsnachweis

Nach Fertigstellung reichen wir den Verwendungsnachweis ein. Die KfW überweist den Zuschuss direkt an Sie.

Offizielle KfW-Förderung: Programm 458

Die Wärmepumpen-Förderung läuft über das KfW-Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude". Wir sind als Fachunternehmen für die Antragsstellung zugelassen.

Zusätzliche Förderung in NRW

Über progres.NRW – Klimaschutztechnik können Sie zusätzlich zur Bundesförderung Landesmittel für Erdwärme-Wärmepumpen erhalten:

50 €/m
pro Bohrmeter für Tiefenbohrungen
35 €/m²
für Flächenkollektoren
12.000 €
maximale Fördersumme

Hinweis: Das Programm ist derzeit wegen ausgeschöpfter Mittel pausiert. 2026 werden voraussichtlich neue Mittel freigegeben.

Manche NRW-Kommunen bieten zusätzlich lokale Klimaschutz-Förderprogramme an. Wir prüfen für Sie alle verfügbaren Fördermöglichkeiten und informieren Sie, sobald progres.NRW wieder verfügbar ist.

Häufige Fragen

FAQ zur Wärmepumpen-Förderung

Förderberatung anfordern

Lassen Sie Ihre Förderung berechnen

Wir prüfen Ihre individuellen Fördermöglichkeiten und übernehmen den kompletten Antrag. Nutzen Sie bis zu 21.000 € Zuschuss für Ihre neue Wärmepumpe!

Direkter Kontakt

Sie haben Fragen oder möchten ein persönliches Beratungsgespräch? Kontaktieren Sie uns direkt – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Schnelle Antwort garantiert

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück – meistens sogar noch am selben Tag.